Die Kanzlei Heldermann vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Kreativbranche in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – vom Arbeitsvertrag über Kündigungsschutzprozesse bis hin zu Betriebsvereinbarungen.
Wir helfen Ihnen, sich gegen eine Kündigung und arbeitsrechtliche Abmahnung erfolgreich zu wehren. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abfindungsklauseln sowie bei Problemen hinsichtlich Abfindung, Sperrzeit, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung und Wettbewerbsverbot.
Unsere Beratung umfasst alle Fragen zu Befristung, Eingruppierung, Nebentätigkeit, Minijob und Sozialabgaben. Selbstverständlich können Lohnansprüche, Weihnachtsgeld, Gratifikationen und Ansprüchen im Insolvenzverfahren für Sie geltend machen. Gerne befassen wir uns für Sie mit Fragen zum Urlaubsanspruch, Überstundenabgeltung und der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ein Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit sind die Themen Mutterschutz, Elternzeit, Mobbing, Gleichstellung und Arbeitnehmerhaftung.