Sie möchten regelmäßig anwaltliche Beratung mit absoluter Kostenkontrolle in Anspruch nehmen können als hätten Sie eine eigene Rechtsabteilung? Dies ist ein Pauschalangebot für mittelständische und Klein-Unternehmer über einen Dauerberatungsvertrag mit monatlichen Fixkosten. Außergerichtliche Beratung und Vertretung gibt es ab 149,- EUR netto pro Monat. Wenden Sie sich bezüglich eines individuellen Angebots vertrauensvoll an uns.
Der Dauerberatungsvertrag umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung des Auftraggebers in allen zivilrechtlichen Rechtsfragen mit einem Streitwert unter 100.000,00 EUR. So effizient und schnell wie eine eigene Rechtsabteilung – nur eben viel günstiger. Sie werden umfassend unter Zugrundelegung Ihres Sachverhaltes beraten, dies beinhaltet nicht nur eine telefonische Beratung, sondern selbstverständlich auch die Erstellung von Schriftsätzen und Verträgen. Wenn Sie sich für das Anlegen einer E-Akte entscheiden können Sie sich ständig und von überall aus über den Bearbeitungsstand informieren. Ansonsten kommunizieren wir wie am sinnvollsten ist: Per E-Mail, Post, Fax, Telefon oder persönlich.
Ihre Interessen werden außergerichtlich durchgesetzt und Sie über Kosten und Risiken eines etwaigen Gerichtsverfahrens aufgeklärt. Weitergehende Kosten entstehen erst, wenn es tatsächlich zu einem Prozess kommt. Auf dieser Grundlage werden bereits Unternehmen beraten, wobei sich herausgestellt hat, dass sich die Art der Beratung sehr flexibel an das Unternehmen anpassen muss. Es wird eine langfristige Zusammenarbeit angestrebt, von der natürlich beide Seite profitieren sollen. Das Vertragsverhältnis läuft deshalb über mindestens 6 Monate. Ein Muster für einen Dauerberatungsvertrag finden sie hier.
Muster Dauerberatungsvertrag.pdf
Für diese außergerichtliche Beratungstätigkeit zahlen Sie pro Monat eine pauschale Vergütung üblicherweise zwischen EUR 149,00 und 349,00 Netto zzgl gesetzliche MwSt. Die genaue Höhe der Vergütung richtet sich vor allem nach der Anzahl der monatlich zu erbringenden Beratungsleistungen und dem damit verbundenen Aufwand. Beispiele finden Sie hier.
Beispiele_Anwaltsflatrate.pdf
Die Vergütung fällt unabhängig davon an, ob in dem Beratungszeitraum tatsächlich Leistungen erbracht worden sind. Das Honorar ist wahlweise monatlich oder quartalsmäßig vorschüssig zu zahlen.
Die Angebote zum Abschluss pauschaler Beratungsverträge richten sich ausschließlich an Unternehmer.
Bitte nennen Sie uns Ihren Namen und Ihre eMail-Adresse.
Wünschen Sie den Kontakt durch uns per Telefon, geben Sie bitte zusätzlich Ihre Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen, an.
Wir melden uns umgehend auf dem von Ihnen gewünschten Kontaktweg.