Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharing oder als Händler bei ebay erhalten? Das Vorgehen gegen solche Abmahnungen ist keineswegs aussichtslos und lohnt sich auch finanziell. Wenn man selbst in einer der großen „Abmahnkanzleien“ tätig war, weiß man genau, wie man als Anwalt erfolgreich gegen die Vorwürfe vorzugehen hat, und zwar derart, dass der Mandant nicht die in der Abmahnung geforderte Summe bezahlen muss, denn das Recht ist öfter auf der Seite der Verbraucher, als gemeinhin vermutet. Insofern sind Sie bei uns in sehr guten Händen.
Vorwurf Filesharing
Die von Anwälten über das Filesharing verbreitete Ansicht, man müsse sich gegen solche Abmahnungen auch grundsätzlich anwaltlich verteidigen, ist nicht richtig. Falls Sie aber verklagt worden sind, sollten Sie sich tatsächlich sofort anwaltlich beraten und vertreten lassen.
Das Ignorieren einer Filesharing-Abmahnung ohne Einschaltung eines Anwalts ist jedenfalls eine Option. Da es sich um ein Massengeschäft handelt, bei der unter 5 % der versandten Abmahnungen zu einem Gerichtsverfahren führen, ist das Risiko recht gering, tatsächlich verklagt zu werden. Dieses Risiko besteht allerdings.
Insofern ist für all diejenigen, die eine dauerhafte und endgültige Klärung anstreben, die Beauftragung eines entsprechend spezialisierten Anwalts sinnvoll. Anwälte, die sich nicht mit Urheberrecht auskennen, verschlimmern nicht selten die Situation Ihrer Mandanten, auch wenn Sie mit den besten Absichten handeln. Aufgrund unserer Erfahrung bieten wir ausschließlich auf den Einzelfall zugeschnittene Lösungen an. Wir setzen das Massengeschäft nicht auf unserer Seite fort und entgegnen mit keinen Bausteinschreiben wie das in Abmahnkanzleien der Fall ist.
Wir entwickeln für jeden Fall eine eigene Verteidigungsstrategie entsprechend Ihrer familiären und häuslichen Situation. Wir geben für Sie nicht nur modifizierte Unterlassungserklärungen ab, sondern erstellen Schriftsätze, die Ihrem Fall entsprechend die Abwehr der Ansprüche zum Ziel hat. Für einen Pauschalpreis vertreten wir Sie außergerichtlich so lange, bis sich die Angelegenheit erledigt hat. Dies beinhaltet gegebenenfalls auch mehrere Schriftsätze.
- Individuelle und passgenaue Schriftsätze, keine Textbausteine
- Ziel ist Abwehr, nicht Vergleich
- Preiswert
- So viel Schriftverkehr wie nötig
- Wir haften!
Die komplette außergerichtliche Vertretung bieten wir für einen Pauschalpreis an. Dieser beläuft sich auf 195,00 Euro Brutto inkl. gesetzliche MwSt. – keine Zusatzkosten.
Senden Sie uns Ihre Abmahnung und die notwendigen Formulare für unsere Beauftragung unkompliziert per Email info@kanzlei-heldermann.de, per Kontaktformular, per Fax 030 – 250 45 455 oder per Post zu. Die notwendigen Formulare für unsere Beauftragung finden Sie hier.